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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
  • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • ggfs. Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr: 37.5 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Gebühr: 32 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

Gebühr: 22 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

Gebühr: 31 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

Gebühr: 6 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr: 15 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Gebührenänderung ab 01.01.2024:

  • für Personen ab 24 Jahren:
    • Reisepass 70,00 Euro
    • Reisepass für Vielreisende 92,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten? Geltungsdauer:  10 Jahr e Geltungsdauer:  6 Jahr e
Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

  • 3 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Reisepass ändern in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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