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Express-Reisepass beantragen

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Verfahrensablauf
  • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
    • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Fingerabdrücke werden ab 6 Jahre aufgenommen aber nur im Reisepass
  • bei Personen unter 18 Jahren:
    • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
    • erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
      • es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
      • allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Ihr alter Reisepass
    • vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • zusätzlicher Hinweis zu den Ausweisdokumenten:
    • alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
    • bei Personen unter 18 Jahren: Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
  • zusätzlich in seltenen Fällen:
    • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
      • z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
    • falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
Welche Gebühren fallen an?

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Gebühr: 69.5 EUR
Vorkasse:  ja

Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

Gebühr: 102 EUR
Vorkasse:  ja

Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Gebühr: 22 EUR
Vorkasse:  ja

Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

Gebührenänderung ab 01.01.2024:

  • für Personen ab 24 Jahren:  
    • 102,00 Euro 
    • 124,00 Euro für einen 48-Seiten Expresspass
  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • auch mit EC Karte möglich
Welche Fristen muss ich beachten? Geltungsdauer:  10 Jahr e Geltungsdauer:  6 Jahr e
Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Werktagee

  • Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Express-Reisepass beantragen in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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