Dienstleistungen A-Z
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online Abmeldung:
- siehe unter Kfz Zulassung Online Portal Abmeldung
Online Verfahren
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Zuständigkeit:
- bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
- sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet
Online-Terminvergabe ist möglich
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Ausweisdokument:
- Personalausweis
-
Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
- keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr:
15.9 EUR
Vorkasse:
nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr:
2.1 EUR
Vorkasse:
nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
- 16,80 Euro vor Ort
- ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
- 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
- Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich
Zahlungsart
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
- keine Visa und Kreditkartenzahlung
- Ausschließlich am Kassenautomat
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- sofort
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Saarburg
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Hermeskeil
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
