Zum Inhalt Zur Suche
Translate

Dienstleistungen A-Z

Alle Dienstleistungen inklusive unserer Online-Leistungen auf einen Blick! 

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Online Abmeldung:

Online Verfahren
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Zuständigkeit:

  • bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
  • sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet

Online-Terminvergabe   ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Ausweisdokument:

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
    • diese nicht älter als 3 Monate
    • kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
  • keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 15.9 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr: 2.1 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • 16,80 Euro vor Ort 
  • ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
  • 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
  • Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich

Zahlungsart

  • bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
  • keine Visa und Kreditkartenzahlung
  • Ausschließlich am Kassenautomat
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

  • sofort 
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Informationen
Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung) in Trier-Saarburg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
+49 6581 9999318
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Auf Karte anzeigen