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Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie  eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei  ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen  Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.  Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie  bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu erst genommen werden müssen, informiert.  Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten :
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
  • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei  stationärer Unterbring ung
Verfahrensablauf
  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung  zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun gen notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor dern.

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.

Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Sozialer Dienst Eingliederungshilfe
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54294 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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