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Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Fahrrad herrenlos melden

Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen  möglichst genaue Angaben über:

  • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
  • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
  • wie ist der Zustand des Fahrrades
  • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet

ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständigkeit

Zweckverband ART

  • bei Fahrrädern, die nicht angekettet und Abfall sind

Bürgeramt - Fundbüro

  • Fahrräder, die nicht angekettet sind und keinen Abfall darstellen

Ordnungsamt Leitstelle Kommunaler Vollzug (KvD)

  • angekettete Fahrräder (die kein Abfall sind), die Zufahrtswege blockieren oder Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen
  • Fahrräder, die offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind oder aufgrund längerer Standzeit als herrenlos gelten oder
  • Fahrräder, die offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind oder aufgrund längerer Standzeit als herrenlos gelten und zusätzlich Zufahrtswege blockieren oder Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen
Bearbeitungsdauer
Weiterführende Informationen
Fahrrad herrenlos melden in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)
Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 00:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr

Freitag 07:30 - 00:30 Uhr

Samstag 16:00 - 00:30 Uhr

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