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Fahrrad herrenlos melden
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen möglichst genaue Angaben über:
- den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
- ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
- wie ist der Zustand des Fahrrades
- ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständigkeit
Zweckverband ART
- bei Fahrrädern, die nicht angekettet und Abfall sind
Bürgeramt - Fundbüro
- Fahrräder, die nicht angekettet sind und keinen Abfall darstellen
Ordnungsamt Leitstelle Kommunaler Vollzug (KvD)
- angekettete Fahrräder (die kein Abfall sind), die Zufahrtswege blockieren oder Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen
- Fahrräder, die offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind oder aufgrund längerer Standzeit als herrenlos gelten oder
- Fahrräder, die offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind oder aufgrund längerer Standzeit als herrenlos gelten und zusätzlich Zufahrtswege blockieren oder Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen
Bearbeitungsdauer
Weiterführende Informationen
Fahrrad herrenlos melden in Trier
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Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)
Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 00:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr
Freitag 07:30 - 00:30 Uhr
Samstag 16:00 - 00:30 Uhr
