Zum Inhalt Zur Suche
Translate

Dienstleistungen A-Z

Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Personalausweis erstmalig beantragen

Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Beantragung

  • erfolgt persönlich
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
  • Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
    • Geburtsurkunde
    • und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • nach Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen
Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 37 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Person ab 24 Jahren

Gebühr: 22.8 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Person unter 24 Jahren

Gebühr: 10 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr: 13 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr: 30 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: 6 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr: 15 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
  • Zahlung auch mit EC-Karte möglich
Welche Fristen muss ich beachten?

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Geltungsdauer:  10 Jahr e Geltungsdauer:  6 Jahr e
Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • ca. 3 Wochen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Weiterführende Informationen
Personalausweis Ausstellung erstmalig in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Auf Karte anzeigen