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Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Reisepass mit 48 Seiten beantragen

Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 59.5 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.

Gebühr: 91.5 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.

Gebühr: 92 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

Gebühr: 124 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.

Gebühr: 6 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

Gebühr: 15 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.

Gebührenänderung ab 01.01.2024:

  • für Personen ab 24 Jahren:  
    • 102,00 Euro 
    • 124,00 Euro für einen 48-Seiten Expresspass
Welche Fristen muss ich beachten? Geltungsdauer:  10 Jahr e Geltungsdauer:  6 Jahr e
Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Werktagee2 Wochen

  • 3 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Weiterführende Informationen
Reisepass Ausstellung für Vielreisende in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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