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Dienstleistungen A-Z

Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.
Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag.

  • gültiger Personalausweis oder Pass bei persönlicher Vorsprache
  • bei schriftlichem Antrag Angaben zum Namen, Adresse und Unterschrift 
Welche Gebühren fallen an?
  • es fallen keine Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Weiterführende Informationen
Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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