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Alle Ämter und Sachgebiete der Stadt Trier im Organigramm.

Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.

Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Hinweis

  • vor Beantragung Nachfrage beim Fundbüro
Online Verfahren
Verfahrensablauf

Wenn Sie den Diebstahl Ihres Personalausweises melden wollen:

  • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Diebstahl-Anzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Diebstahl-Anzeige an.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Diebstahl beantragen wollen.

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihre Fingerabdrücke werden im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und dafür vor Ort abgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. 
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.

Voraussetzungen
  • Ihr Ausweis wurde gestohlen. .
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    •  

Liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:

  • wurde der gestohlene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
    • bis maximal 15 Jahre möglich
  • ansonsten:
    • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde 
    • und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 37 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr: 22.8 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr: 10 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr: 13.3 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr: 30 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Abgabe: 6 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Abgabe: 15 EUR
Vorkasse:  ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html

Zahlungsart

  • bar / EC
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Geltungsdauer:  6 Jahr e Geltungsdauer:  10 Jahr e
Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • ca. 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.

Weiterführende Informationen
Personalausweis Meldung wegen Verlust in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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