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Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Staatsangehörigkeiten
Adresse & Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Staatsangehörigkeiten
54224 Trier
115
+49 651 718-4100
einbuergerungen@trier.de
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einbuergerungen@trier.de
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Zuständigkeiten
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
- Negativbescheinigung (zur Staatsangehörigkeit) für Personen im Inland beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Inland beantragen
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Zugeordnete Dienststellen:
