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(Neu-)Zulassung für Ultraleichtflugsportgeräte beantragen

Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:

  • Trikes,
  • Tragschrauber und
  •  MotorschirmTrikes. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.
Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
  • Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
  • Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter 
  • Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
  • Frequenzzuteilung
  • Lärmzeugnis
  • Bei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 80 EUR
Vorkasse:  nein


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Zulassung dauert ungefähr 5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Weiterführende Informationen
Kontakt
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
Mühlweg 9
71577 Großerlach
+49 719 293014-39
Öffnungszeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
 

Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig
+49 531 23540-11
Öffnungszeiten

Montag 8:00 – 16:30 Uhr

Dienstag 8:00 – 16:30 Uhr

Mittwoch 8:00 – 16:30 Uhr

Donnerstag 8:00 – 16:30 Uhr

Freitag 8:00 – 14:30 Uhr

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