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Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
  • Sie reichen Ihre Unterlagen ein
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.

Voraussetzungen

Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
  • Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
  • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
  • Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
  • Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
  • Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr:  
Vorkasse:  nein


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Monate

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Weiterführende Informationen
Kontakt
Oberlandesgericht Koblenz
Stresemannstraße 1
56065 Mapleton
+49 261 102-2900
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