Dienstleistungen A-Z
Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen
Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Pflegeversicherung tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen
- möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben,
- soziale Kontakte aufrechtzuerhalten
- und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Die Angebote erbringen hierbei niedrigschwellige Betreuungsleistungen und/oder niedrigschwellige Entlastungsleistungen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind gemäß dem Recht der Pflegeversicherung:
- Betreuungsangebote: hier übernehmen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich,
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden: dies sind Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen,
- Angebote zur Entlastung im Alltag: diese dienen dazu, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.
Durch ein Angebot zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der oben genannten Bereiche abgedeckt werden.
Beispiele für anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA) sind:
- Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
- Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich
- die Tagesbetreuung in Kleingruppen
- die Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer
- Familienentlastende Dienste
- Alltagsbegleiter
- Pflegebegleiter
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Damit Pflegebedürftige für die Leistungen des Angebots eine Kostenerstattung im Rahmen der Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie als Anbieterin oder Anbieter das Angebot durch die zuständige Behörde zuvor nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts anerkennen lassen. Wenn Sie eine Anerkennung erhalten haben,
- haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 eine Kostenerstattungsmöglichkeit im Rahmen des Entlastungsbetrags und
- Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zudem eine Kostenerstattungsmöglichkeit im Rahmen des Umwandlungsanspruchs.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung im Einzelnen sind länderspezifisch geregelt.
Jedes Bundesland bestimmt, welche Behörde für das jeweilige Anerkennungsverfahren zuständig ist. Je nach Angebotsart können im Land unterschiedliche Behörden für die Anerkennung zuständig sein – dies wird im Landesrecht geregelt.
In manchen Bundesländern können Sie auf Fördermöglichkeiten für ehrenamtlich getragene Angebote zurückgreifen.
Nähere Hinweise finden Sie auf entsprechenden Homepages der Bundesländer.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Sofern sich aus den Unterlagen ergibt, dass Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllen, erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung.
Die Anerkennung der Mini-Angebote in der Hauswirtschaft erhalten Sie durch eine Registrierung in einem vereinfachten Verfahren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anerkennung müssen Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier beantragen.
Voraussetzungen
Die Anerkennung für ein Unterstützungsangebot im Alltag mit mehreren Helfenden können Sie erhalten, wenn
- Sie ein schriftliches Konzept bei der zuständigen Behörde einreichen, in dem Sie die Leistung, die Sie anbieten wollen beschreiben und erklären, wie Sie die Qualität Ihres Angebots sicherstellen wollen.
- die beteiligten Fachkräfte für ihre Aufgaben passend ausgebildet sind und regelmäßig Fortbildungen besuchen sowie die fachliche Anleitung, Begleitung, Unterstützung und Fortbildung der leistungserbringenden Personen, die nicht selbst Fachkräfte sind, sichergestellt ist.
- Personen, die keine Fachkräfte sind, an einer Grundqualifizierung mit mindestens 30 Unterrichtsstunden teilgenommen haben und dies nachweisen können.
- die Preise, die Sie für Ihr Angebot verlangen angemessen sind.
Eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag als Einzelperson, die nicht bereits Fachkraft ist, können Sie erhalten, wenn
- Sie eine spezielle Schulung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden absolvieren, die auf bestimmten rechtlichen Vorgaben basiert.
- Sie von einer Fachkraft begleitet werden.
- die Preise für Ihre Leistung angemessen sind.
Bei den nichtgewerblichen "Mini-Angeboten in der Hauswirtschaft", also hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die Sie in begrenztem Umfang erbringen können, gelten abweichende Regelungen. Details können Sie der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Anerkennung (Formblatt der ADD)
- Konzept, welches die Leistung und die Qualitätssicherung des Angebots beschreibt
- diverse Nachweise, beispielsweise Führungszeugnisse oder Qualifizierungsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Anerkennung unbefristet.
Sie müssen als Anbieter der zuständigen Stelle jährlich bis zum 30. April einen Bericht vorlegen, der die Tätigkeit des Vorjahres beschreibt und aus dem sich ergibt, dass Sie die Anerkennungsvoraussetzungen auch weiterhin erfüllen.
Wenn Sie als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft tätig sind, müssen Sie keinen Tätigkeitsbericht abgeben.
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer 1 - 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage beim Sozialgericht
