Zum Inhalt Zur Suche
Translate

Dienstleistungen A-Z

Alle Dienstleistungen inklusive unserer Online-Leistungen auf einen Blick! 

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Sie benötigen eine amtliche Prüfungsnummer, wenn Sie Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) abfüllen oder vermarkten möchten.

Die Qualitätsprüfung dient der Kontrolle der Kriterien der Produktspezifikation.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Online Verfahren
Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer können Sie schriftlich oder online stellen.

  • Wenn Sie schriftlich beantragen wollen:
    • Als ersten Schritt lassen Sie bei einem zugelassenen Labor eine amtliche Analyse erstellen.
    • Den ausgefüllten Antrag geben Sie unterschrieben zusammen mit 3 Probeflaschen bei der zuständigen Prüfungsbehörde ab.
    • 2 Probeflaschen erhalten Sie versiegelt zur Aufbewahrung zurück. Eine Flasche bleibt zur Verkostung bei der Prüfstelle.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in Papierform einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
  • Wenn Sie online beantragen wollen:
    • Über ein entsprechendes Landes-Portal erstellen Sie online einen Antrag für eine Prüfungsnummer. Die, durch ein zugelassenes Labor, erstellten Analysedaten fügen Sie dem Antrag änderungsgeschützt hinzut. Sie erhalten dann zum Herunterladen ein Dokument / Aufkleber zum Kennzeichnen und Zuordnen der Probeflaschen.
    • Die gekennzeichneten Probeflaschen geben Sie dann bei der zuständigen Prüfstelle ab.
    • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie in elektronischer Form einen Prüfungsbescheid mit dem Ergebnis für die beantragte Prüfungsnummer.
An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag stellen Sie abhängig vom Ursprungsgebiet des Erzeugnisses an einer der fünf Prüfstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen
  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist sein
  • 3 Probeflaschen
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein b.A., Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors
Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe: von 19 Euro bis variabel

wegen der gestaffelten Mengengebühr ist die Kostenhöhe nach oben offen

Welche Fristen muss ich beachten? Aufbewahrungsfrist:  2 Jahr e Antragsfrist:  0 Woche Geltungsdauer:  0 Monat Anhörungsfrist:  1 Monat Geltungsdauer:  0 Monat Antragsfrist:  0 Woche
Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig von den Prüfintervallen der jeweiligen Prüfungsbehörde.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Informationen
Kontakt
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55508 Coanalco
+49 671 793199
Öffnungszeiten

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

Auf Karte anzeigen