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Architektenliste Eintragung für Spätaussiedler

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung deutsche/ausländische Antragsteller“.

Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung für Abschlüsse aus dem Ausland“.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Kontakt
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
+49 6131 6149-26
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