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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können folgende Träger Geldleistungen bei dem örtlich zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt beantragen:

  • Träger von Integrationsfachdiensten
  • Träger von Inklusionsbetrieben
  • freie gemeinnützige Träger für psychosoziale Dienste

Als Träger von Integrationsfachdiensten erhalten Sie Leistungen zur Vergütung der notwendigen Kosten, die durch ihre Inanspruchnahme entstanden sind.

Inklusionsbetriebe erhalten Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung. Ebenfalls möglich sind Leistungen zur Vergütung für betriebswirtschaftliche Beratungen und weitere, besondere Aufwände.

Als freie gemeinnützige Träger psychosozialer Dienste, die das Integrations- oder Inklusionsamt bei der Durchführung der im Einzelfall erforderlichen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt, erhalten Sie Leistungen für die Kosten, die sich aus dieser Betreuung ergeben.

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz Unterstützung bei Problemen im Arbeits- oder Berufsleben oder beim Übergang von der Schule in den Beruf brauchen, können Sie die Angebote der Integrationsfachdienste nutzen. Dazu gehört zum Beispiel psychosoziale Betreuung. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen - die Leistungen werden direkt vom Integrationsamt organisiert.

Wenn Sie einen Inklusionsbetrieb führen - ob neu gegründet oder bereits bestehend - können Sie Unterstützung für Investitionen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung oder die Ausstattung Ihres Betriebes. Die Förderung kann als Zuschuss oder Darlehen erfolgen. Auch betriebswirtschaftliche Beratung und besondere Aufwände können gefördert werden. Ihre Anträge stellen Sie direkt beim Integrationsamt.

Inklusionsbetriebe tragen wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu erhalten - insbesondere für diejenigen, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer haben. In einem Inklusionsbetrieb erhalten Sie nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch arbeitsbegleitende Unterstützung. Wenn nötig, können Sie außerdem an beruflicher Weiterbildung oder an passenden Maßnahmen außerhalb des Betriebs teilnehmen. 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Inklusionsbetrieben erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.

Bearbeitungsdauer

Wegen der intensiven betriebswirtschaftlichen Prüfung dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen mehrere Wochen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
+49 6131 967-310
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