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Bußgeld
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
Online Verfahren
An wen muss ich mich wenden?
Zuständigkeit
-
bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
- Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
- bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
- bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
- bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig
Welche Gebühren fallen an?
Betrag auf dem Bußgeldbescheid
-
ergeht der Bußgeldbescheid:
- Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
- bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
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Vollstreckung und Pfändung:
- individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
- individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
- weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren
Zahlungsart
-
Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
- wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
- bar / EC beim Ordnungsamt
Bearbeitungsdauer
- keine Angabe möglich
Weiterführende Informationen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Je nach Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 1, A - L
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 2, M - Z
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
