Dienstleistungen A-Z
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
- der Abschluß eines Landpachtertrages und die Vertragsänderung sind binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung durch den Verpächter anzuzeigen
-
zur Anzeige ist aber auch der Pächter berechtigt
Verfahrensablauf
- Legen Sie den Landpachtvertrag fristgerecht der zuständigen Behörde vor.
- Diese überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
-
Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Der Landpachtvertrag muss die folgenden Informationen enthalten :
- Angabe des Absenders
- Angabe des Verpächters oder der Verpächterin und des Pächters beziehungsweise der Pächterin
- Grundstücksbezeichnung
- Pachtzeit
- Pachtpreis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.
Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau - Landwirtschaft, Weinbau und Agrarförderung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
