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Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Gerty-Spies-Str. 2
54290 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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