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E-Rechnung

Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)

Seit dem 1. April 2025 sind Rechnungssteller gemäß §1 und §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen unabhängig vom Auftragswert in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Öffentliche Aufträge sind in § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definiert. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierfür den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) eingerichtet. Wir bitten Sie daher, uns nur noch elektronische Rechnungen über den ZRE zu schicken.

Hier finden Sie die für die Rechnungsstellung an die Stadtverwaltung Trier erforderlichen Angaben:

  • Behördenname: Stadtverwaltung Trier
  • Leitweg-ID: 072110000000-001-94
  • PEPPOL-ID: 0204:072110000000-001-94
Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, zum Beispiel im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.

Was ist der Inhalt der E-Rechnung ("BT-Felder")?

Die Pflichtfelder des Standards XRechnung – der nach Beschluss des IT-Planungsrats maßgebliche Standard für die Verwendung der E-Rechnung in Deutschland – ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Umsatzsteuergesetz. Zusätzliche Pflichtangaben sind Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsdaten, die Mailadresse des Rechnungsstellers („BT-43“, wichtig für Rückmeldungen) und die Leitweg-ID, deren korrekte Angabe essenziell für die korrekte Zustellung der Rechnung ist. Unsere Leitweg-ID finden Sie am Anfang dieses Dokuments. Bitte achten Sie darauf, dass sie ohne Leerzeichen und im Zeichensatz UTF-8 im Feld „BT-10“ eingetragen wird. „BT“ steht für „Business Term“ und bezeichnet ein Informationselement. Detaillierte Informationen dazu können Sie der Spezifikation der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entnehmen.

Zusätzlich zu den Pflichtfeldern befüllen Sie bitte in jeder Rechnung die folgenden BT-Felder, sofern diese Angaben vorliegen:

Name ID Eingabe
Contract reference BT-12 Vertragsnummer
Purchase order reference BT-13 Auftragsnummer (Mittelbindungsnummer)
Buyer identifier BT-46 Kundennummer des Käufers
Buyer contact point BT-56 Ansprechperson/Kontaktstelle (z. B. Referat/Abteilung) beim Käufer
Buyer contact email adress BT-58 Eine E-Mail-Adresse der Ansprechperson oder Kontaktstelle aus BT-56
Actual delivery date BT-72 Lieferdatum
Invoicing period start date BT-73 Beginn des Abrechnungszeitraums
Invoicing period end date BT-74 Ende des Abrechnungszeitraums
Wie können Sie uns eine E-Rechnung zukommen lassen?

Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich – außer beim Versand über Peppol – auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz registrieren. Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Registrierung für Rechnungssteller. Fragen Sie gerne aktiv bei Ihrem Systemanbieter nach, ob ein Versand über Peppol bereits möglich ist.

Bitte beachten Sie: Da der ZRE lediglich E-Rechnungen verarbeitet (inklusive zum Beispiel Teilrechnungen, Korrekturen und Gutschriften), müssen Sie Mahnungen und sonstigen Schriftverkehr zwingend an die E-Mail-Adresse des Käufers senden (nicht an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de, sondern zum Beispiel an die in „BT-58“ der Rechnung hinterlegte Mailadresse).

Welche Übertragungskanäle stehen zur Verfügung?
  • E-Mail: Rechnungen per E-Mail müssen immer an folgende Mailadresse geschickt werden: ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de. Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE Benutzerkonto hinterlegt sein. Aktuell kann pro ZRE-Benutzerkonto nur eine Mailadresse hinterlegt werden. Die Rückmeldung des ZRE wird an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird – sowohl bei Ablehnung als auch bei erfolgreicher Zustellung. Daher bitten wir Sie, keine Rechnungen von einer Noreply- oder einer Bounce-Mailadresse einzureichen. Wenn Sie Rechnungen über Dienstleister bzw. Softwareanbieter versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Absenderadresse kennen.
  • Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestätigung erfolgen hier direkt im Browser.
  • Webformular: Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webformular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, bevor Sie sie versenden.

Alternativ kann auch der Übertragungskanal Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) genutzt werden, der keine ZRE-Registrierung für Rechnungssteller erfordert. Als Rechnungssteller erhalten Sie eine Rückmeldung von Peppol, wenn die Rechnung von Peppol verarbeitet werden kann. Eine automatisierte Rückmeldung vom ZRE erhalten Sie aktuell nicht. Sollte der ZRE die Rechnung allerdings ablehnen, z. B., weil „BT-10“ nicht mit einer korrekten Leitweg-ID befüllt ist, so nimmt der Support des ZRE Kontakts über die Mailadresse auf, die Sie in „BT-43“ der Rechnung hinterlegt haben.

Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Eine Übersicht finden Sie auf der Peppol-Website. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter einreichen, kann dieser Ihnen ggf. bei Fragen zu Peppol weiterhelfen. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs oder bei Peppol.

​​Für die erfolgreiche Übermittlung und korrekte Zuordnung der E-Rechnung zur Stadtverwaltung Trier über ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID (siehe oben) zwingend erforderlich. Bei Nutzung von Peppol geben Sie die Peppol-ID (siehe oben) an.

Welche Formate von E-Rechnungen werden akzeptiert?

Sie können Rechnungen einreichen, die der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung entsprechen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE momentan die zuletzt außer Kraft gesetzte Version des Standards. Auch ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung sowie im Profil EN 16931 können eingereicht werden, andere ZUGFeRD-Profile werden nicht akzeptiert. Eine solche ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beachten Sie hierbei bitte, dass der ZRE das PDF verwirft und aus der XML-Datei, die die relevante Originalrechnung beinhaltet, wieder eine eigene Visualisierung anfertigt. 

Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung. Die Dateinamen dürfen kein @-Zeichen enthalten und werden ggf. abgeschnitten, wenn sie zu lang sind. Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden, die Gesamtgröße inklusive aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Genauere Infos und Angaben dazu, was Sie noch bei der Einreichung beachten sollten, finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Welche weiteren Informationsseiten gibt es zur E-Rechnung?