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Wahlen und Abstimmungen

Das Team des Bereichs Wahlen ist zuständig für die Durchführung aller Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Trier. Dazu zählen unter anderem die Organisation der Wahllokale, des Briefwahlbüros sowie die Anwerbung und Schulung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Darüber hinaus überwacht der Bereich Wahlen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und übernimmt die Erfassung sowie Präsentation von Wahlergebnissen. Seit längerem gewinnt die Briefwahl immer mehr an Bedeutung. Viele Wählerinnen und Wähler nutzen diese Möglichkeit, wenn sie am Wahltag verhindert sind oder der persönliche Besuch des Wahllokals nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie die geänderte telefonische Erreichbarkeit: Ab sofort erreichen Sie den Bereich Wahlen unter der Durchwahl 0651/718-4199. Bei persönlichen Vorsprachen wird vorab um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Nächste Wahlen:

Informationen zu den gegenwärtigen Abgeordneten aus der Stadt Trier in verschiedenen Parlamenten finden Sie ebenfalls auf unseren Seiten. Darüber hinaus erhalten Sie Daten und Ergebnisse zu vergangenen Wahlen in unserem Archiv.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Plakat Werde Wahlhelfer
Plakat Werde Wahlhelfer

Die Stadt Trier ist in 59 Stimmbezirke aufgeteilt und in jedem dieser Bezirke wird ein Wahlvorstand gebildet. Zusätzlich werden weitere 59 Briefwahlvorstände benötigt. Die einzelnen Wahlvorstände sind sowohl für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung als auch für die Ergebnisermittlung in den Wahllokalen sowie im Briefwahlzentrum verantwortlich.

Jeder Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Wahlvorsteher bzw. der Wahlvorsteherin und der Stellvertretung
  • dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin und der Stellvertretung
  • sowie mehreren Beisitzenden

Wenn Sie Interesse daran haben, die zukünftigen Wahlen als Kernelement der Demokratie durch Ihre Mithilfe zu unterstützen, können Sie sich jederzeit melden:

  • persönlich beim Bereich Wahlen, Rathaus, Am Augustinerhof, Zimmer 13 (Erdgeschoss)
  • telefonisch unter der 0651 / 718-4199
  • per Mail an wahlen@trier.de
  • online über das Kontaktformular

Wer kann Wahlhelferin / Wahlhelfer werden?

Dies ist abhängig von der stattfindenden Wahl. Grundsätzlich kann in Trier jede Person Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit drei Monaten den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet, also der Stadt Trier, hat.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den Bereich Wahlen wenden.

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfender?

Wahlhelfende tragen ein großes Stück zum reibungslosen Ablauf einer Wahl bei. Die wesentliche Aufgabe ist bei jeder Funktion (Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin, Schriftführer/Schriftführerin und Beisitzende) die vollumfängliche Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dazu wird eine Früh- und Spätschicht gebildet. Diese Einteilung erfolgt durch die Wahlvorstehenden.

Schulungsvideo für Wahlhelfer - Teil 1: Aufgaben und Tätigkeiten vor und während der Wahl

Morgens trifft sich das erste Team am Wahllokal und wird vom Wahlvorsteher bzw. von der Wahlvorsteherin zur Geheimhaltung und unparteiischen Wahrnehmung der Aufgabe verpflichtet. Der Schriftführer bzw. die Schriftführerin kontrolliert, ob die wählende Person nach dem Wählerverzeichnis dazu berechtigt ist und händigt ihr den Stimmzettel aus. Die Wahlvorstehenden und die Beisitzenden beobachten, dass keine andere Person in die Wahlkabine gelangt. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen und die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis protokolliert.

Schulungsvideo für Wahlhelfer - Teil 2: Auszählung der Stimmzettel (Bundestagswahl)

Um 18 Uhr schließt das Wahllokal, der gesamte Wahlvorstand tritt zusammen und die Auszählung beginnt. Dazu werden Tische zusammengeschoben und die Wahlurne entleert. Die Stimmzettel werden zu verschiedenen Stapeln zusammengelegt und ausgezählt. Die Ergebnisse werden von der Schriftführung in der Niederschrift festgehalten und das vorläufige Auszählungsergebnis durch Schnellmeldung an das Rathaus der Stadt Trier übermittelt. Die Arbeit des Wahlvorstandes ist nach dem Aufräumen und Einpacken der Wahlmaterialien beendet.

Was bekomme ich für meine Hilfe?

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von

  • 80 Euro für Wahlvorsteher/-vorsteherinnen, Schriftführer/Schriftführerinnen und deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen sowie
  • 50 Euro für Beisitzer und Beisitzerinnen

gezahlt. Ein Busticket für den Weg zum Wahllokal und zurück wird nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Das Erfrischungsgeld wird gleichermaßen sowohl für Wahlhelfende im Urnenwahllokal als auch im Briefwahlzentrum ausgezahlt.

Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Bereich Wahlen - Wahlbüro
Am Augustinerhof, Rathaus
54290 Trier
Verweise
Kontakt
Stadtentwicklung | Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude I
54290 Trier
(0651) 718-4100