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Auszeichnungen des Landes

Leistungsbeschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit, Menschen für besondere Verdienste im kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich auszuzeichnen.

Hierfür bestehen nachfolgende Auszeichnungsmöglichkeiten:

  • BrückenPreis; Er zeichnet Organisationen und Engagierte aus, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, Jung und Alt und zum Zwecke der Integration fördern.
  • Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz: Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt.
  • Verdienstorden: Er stellt eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt dar.
  • Ehrennadel: zeichnet eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in diversen Bereichen aus.
  • Sportplakette: zeichnet eine hervorragende sportliche Leistung oder besonderen Verdienst im Sport aus
  • Staatsmedaille für besondere soziale Dienste: zeichnet Personen aus, die ein langjähriges, engagiertes Wirken im sozialen Bereich tätigten.
  • Rettungsmedaille: Sie wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen gerettet oder eine drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben.
  • Max-Slevogt-Medaille: Sie ehrt Künstlerinnen und Künstler der bildenden Künste

Die verschiedenen Auszeichnungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob diese erfüllt sind, prüft die Staatskanzlei.

An wen muss ich mich wenden?

Für Anregungen wenden Sie sich an die amtierende Ministerpräsidentin.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Anträge / Formulare

Anregungen können formfrei erfolgen.

Verfahrensablauf

Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Besonderheiten

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Presse und Kommunikation

Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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