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26.06.2018

Leitplanke für die Entwicklung der Stadt

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan Trier 2030 getroffen und damit auch die Ausweisung des kontrovers diskutierten Wohnbaugebiets Brubacher Hof endgültig beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist damit aber noch nicht rechtskräftig.

Das Votum markiert das Ende eines knapp 14-jährigen Verfahrens, das im Oktober 2004 mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen hatte. Der bisher rechtsgültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1982 und musste inzwischen vielfach abgeändert werden. Am Ende stimmten 33 Ratsmitglieder für und 19 gegen den Flächennutzungsplan, es gab eine Stimmenthaltung. SPD und FDP stimmten zusammen mit OB Wolfram Leibe geschlossen für die Vorlage, dazu kam die große Mehrheit der CDU-Fraktion und eine Stimme der UBT. Grüne, Linke, AfD, drei Mitglieder der UBT- Fraktion, zwei CDUler sowie die Vertreterin der Piraten lehnten das Wohngebiet Brubacher Hof und damit auch den Flächennutzungsplan ab.

Wohnen bis Landwirtschaft

Als grundlegendes Instrument der Bauleitplanung gilt der Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte 117 Quadratkilometer umfassende Stadtgebiet und definiert, welchen Raum die Stadt den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Bewohner einräumt, also dem Wohnen, Handel und Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung. Der FNP legt jedoch keine Details einzelner Projekte fest, sondern bietet lediglich einen Orientierungsrahmen für die konkrete Bauleitplanung, die später in Form von Bebauungsplänen erfolgt.

Ausgehend von einer prognostizierten Einwohnerzahl von 112.400 im Jahr 2030 weist der FNP 111 Hektar neues Wohnbauland in 21 reinen Wohngebieten und zwei Mischgebieten aus. Das größte Wohnbaupotenzial neben dem Brubacher Hof (23 Hektar) bieten das Gebiet Zentenbüsch in Ruwer mit 24 und Castelnau II in Feyen/Weismark mit gut 19 Hektar. Außerdem enthält der FNP knapp 40 Hektar an neuen Gewerbeflächen, darunter das Areal der früheren General-von- Seidel-Kaserne. Flächen für neue Nahversorgungszentren sind in den Stadtteilen Kürenz, Mariahof und Zewen vorgesehen. Einschließlich der Straßen und Schienenwege beträgt der Anteil der Siedlungsflächen am gesamten Stadtgebiet 26 Prozent.

In den zurückliegenden Jahren wurde der Planentwurf nicht nur in zahlreichen Stadtrats-, Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen beraten, sondern auch in mehreren Bürgerversammlungen zur Diskussion gestellt. Die vier Phasen der Beteiligung und öffentlichen Auslegung nutzten mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger für Stellungnahmen und Eingaben zu dem kommunalpolitischen Gemeinschaftswerk.

Mit dem Beschluss des Stadtrats ist der FNP noch nicht rechtskräftig. Als nächster Schritt steht nun die Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord an. Für den Antrag muss die Stadt zunächst alle relevanten Unterlagen des bisherigen Verfahrens aufbereiten. Die anschließende Prüfung durch die Landesbehörde wird mehrere Monate dauern.