Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
- durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
- wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
- mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Spezielle Hinweise für Trier
- Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Spezielle Hinweise für Trier
Online Terminvereinbarung ist möglich
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
Antragsformulare
Gebühren / Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für Trier
- 43,40 Euro
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
- 10,00 Euro pro Begleitperson
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- Angaben über den Namen der Fahrschule
- zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt
Bei Abholung des Führerscheins
- Prüfbescheinigung (rosa)
- muss bei Abholung abgegeben werden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Antrag verfällt
- wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
- wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
Wie lange darf mit der Bescheinigung für begleitendes Fahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?
Darf mit dem Führerschein mit 17 auch im Ausland gefahren werden?
- nein, es darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden
Ab wann gilt die Probezeit?
- 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen