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Umsatzsteuerheft ausstellen

Leistungsbeschreibung

Das Umsatzsteuerheft sowie die Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts werden durch die Finanzämter ausgestellt.

  • Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • umsatzsteuerliche Registrierung beim zuständigen Finanzamt

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes.
  • Reisegewerbekarte, falls zu Ausübung des Gewerbes erforderlich.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Finanzamt Trier

Hubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier

Telefon: +49 651 9360-0
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de