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Kinderreisepass verlängern

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
  • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

  • zur Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 6,00 EUR

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei der Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • bar / EC

Benötigte Unterlagen

Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Spricht nur ein Elternteil vor, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, der auch den Aufenthalt zu bestimmen hat, vorliegen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bisherigen Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist
  • Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Unterschrift durch das Kind

  • ist ab dem 6. Lebensjahr möglich, ab dem 10. Lebensjahr erforderlich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 12 Monate 
  • ist dieser bereits abgelaufen, ist eine neue Beantragung erforderlich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen