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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
  • Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
  • In der Regel werden der Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden benötigt. Zusätzlich können weitere Unterlagen notwendig werden.
  • Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro. Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.
  • zuständig: Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der deutschen Partnerin oder des deutschen Partners zuständig.

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Als Deutsche/r heiraten im Ausland:

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der deutschen Partnerin oder des deutschen Partners zuständig.

Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Gebühren / Kosten

Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.

Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 52,00 Euro 
  • 90,00 Euro wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Zahlungsart

  • ausschließlich bar, keine EC-Zahlung möglich
  • auf Rechnung bei Aufenthalt im Ausland

Benötigte Unterlagen

In der Regel werden der Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden benötigt. Zusätzlich können weitere Unterlagen notwendig werden. Lassen Sie sich am besten beraten.

Spezielle Hinweise für Trier

  • richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares
  • sind individuell unterschiedlich
  • persönliches Beratungsgespräch daher empfehlenswert

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Das Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland gilt ab dem Datum der Ausstellung für die Dauer von sechs Monaten. Die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer zur Eheschließung in Deutschland richtet sich nach der im Ehefähigkeitszeugnis angegebenen Dauer; es gilt jedoch nicht länger als sechs Monate.

Die Befreiung vom Erfordernis zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts gilt ebenfalls nur für die Dauer von sechs Monaten.

Spezielle Hinweise für Trier

  • gilt ab Tag der Ausstellung für die Dauer von sechs Monaten

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen