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Flurstückverschmelzung

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Die Flurstücksverschmelzung ist die Bildung eines neuen Flurstücks durch Zusammenfassen nebeneinander liegender Flurstücke, die im grundbuchlichen Sinne ein Grundstück darstellen. Die Flurstücksverschmelzung kann aus rechtlichen Gründen vorteilhaft oder notwendig sein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

Zuständige Stelle

Vermessungs- und Katasterverwaltung

Gebühren / Kosten

Für eine Flurstücksverschmelzung werden Gebühren in Höhe von ca. 110 € erhoben.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues

Telefon: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de