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Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Mehrsprachige Urkunden sind zur Vorlage bei ausländischen Stellen gedacht.
  • Ob eine mehrsprachige Urkunde zweckmäßig und ob eine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist, kann nur die betreffende ausländische Stelle entscheiden.
  • In den Vertragsstaaten des Übereinkommens (siehe Rechtsgrundlagen) ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich.
  • Der Vordrucktext der Urkunde wird in 16 Sprachen der Vertragsstaaten ausgestellt (siehe Rechtsgrundlagen), die Angaben über die Person wird dem deutschen Geburtenregister entnommen.
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

An wen muss ich mich wenden?

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

Zuständige Stelle

  • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
  • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
  • Schriftform erforderlich:
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Spezielle Hinweise für Trier

Online Verfahren

  • Beantragung online ist empfehlenswert

Beantragung per Mail:

  • per Mail nur durch die Beteiligten (das Kind oder die Eltern) selbst oder Verwandtschaft in gerader Linie möglich
    • Rechnung mit Kassenzeichen wird zur vorherigen Begleichung per Mail gesendet
    • Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist
  • Beantragung ist bei berechtigtem Interesse generell ohne Vollmacht möglich
    • ausgenommen: Geschwister haben ein berechtigtes Interesse nachzuweisen oder eine Vollmacht vorzulegen

Gebühren / Kosten

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 12,00 Euro für die erste Urkunde, jede weitere gleiche Urkunde 6,00 Euro 
  • für Rentenzwecke, Krankenkasse, Pflege-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung gebührenfrei

Zahlungsart:

  • bei persönlicher Beantragung bar oder EC-Zahlung möglich

  • bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung auf Grund Rechnung

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Besonderheiten

keine

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungsdauer: 0 - 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei persönlicher Beantragung sofort
  • bei Postversand ca. 1 Woche

keine

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen