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Schulpflicht

Leistungsbeschreibung

Für sechsjährige Kinder beginnt die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz.

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Darunter fallen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nach dem 31.08. geboren sind.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder einer Kindertagestätte gefördert werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Anmeldung

  • erfolgt in der jeweiligen Schule
  • durch die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege beauftragte Person
  • ob die Kinder zur Anmeldung mit gehen, können die Eltern selbst entscheiden
  • nach der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt
  • Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können an der zuständigen Förderschule angemeldet werden

Ort und Zeit der Anmeldung

  • wird in der ersten vollständigen Schulwoche nach den Sommerfeien über die Rathauszeitung bekannt gegeben
  • es findet nicht immer eine schriftliche Aufforderung per Post zur Anmeldung der Kinder statt
  • Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
  • Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz

Besonderheiten

Die Pflicht zum Schulbesuch besteht zudem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und sich ohne ihre Eltern in Rheinland-Pfalz aufhaltende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Schulen

Sichelstr. 8
54290 Trier

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen