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Bewohnerparkausweis Änderung

Leistungsbeschreibung

Änderung

  • bei Fahrzeugwechsel:
    • ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine Bestätigung über das alleinige Nutzungsrecht (Nutzungsbestätigung) vom Fahrzeughalter erforderlich
  • bei Wohnungswechsel:
    • mit Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und Ummeldung des Fahrzeuges auf die neue Adresse, sofern der neue Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone liegt
      • ansonsten ist der Parkausweis unverzüglich beim Bürgeramt abzugeben

Beantragung

  • schriftlich mittels Vordruck
  • Online
    • Online Änderung ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
      • diese können per Mail unter bewohnerparken@trier.de oder über Kontaktformular angefordert werden
    • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken

Bewohnerparkzonen

Anträge / Formulare

Gebühren / Kosten

  • Verwaltungsgebühr 30,70 Euro

Zahlungsart

  • bei schriftlicher Beantragung Rechnung
  • bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bei schriftlicher Beantragung Kopie

Rechtliche Grundlage

  • §§ 45,46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265

Bearbeitungszeit

  • ansonsten 2 - 4 Arbeitstage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen