Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Nebenwohnung anmelden

Leistungsbeschreibung

Nebenwohnungen unterliegen ebenso, wie der Hauptwohnsitz, der Meldepflicht. Aus diesem Grund müssen Sie diese anmelden.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

Spezielle Hinweise für Trier

Anträge / Formulare

    Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Trier

    Anmeldung

    • erfolgt persönlich
    • auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich 

    Benötigte Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
    • Personalausweis
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Spezielle Hinweise für Trier

    Besonderheiten

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Spezielle Hinweise für Trier

    • In der Stadt Trier werden Zweitwohnsitzsteuern erhoben

    Spezielle Hinweise für Trier

    Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de

    Rechtliche Grundlage

    Bearbeitungszeit

    Spezielle Hinweise für Trier

    • sofort

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    • Anzeigefrist: 2 Wochen (null)

    Häufig gestellte Fragen

    Spezielle Hinweise für Trier

    Können Ausländer, die einen Wohnsitz im Ausland haben in Trier einen Zweitwohnsitz anmelden?

    • Nein, ein Wohnsitz im Ausland zählt nicht mit bei der Frage von Haupt- und Nebenwohnsitz. Dies bezieht sich immer nur auf mehrere Wohnsitze in Deutschland.

    Zuständig

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Viehmarktplatz 20
    54290 Trier

    Postfach 3470
    54224 Trier

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Telefon: 115
    Fax: +49 651 718-4100
    E-Mail: Kontakt aufnehmen