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Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Spezielle Hinweise für Trier

Abmeldung

  • kann formlos schriftlich oder Online erfolgen
  • zusätzlich steht unter www.trier.de das Formular Nebenwohnung Abmeldung bereit
    • dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz
  • die Abmeldung bei der Meldebehörde am Nebenwohnsitz ist nicht möglich, es sei denn dort ist zugleich auch der Hauptwohnsitz

Benötigte Unterlagen

  • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

  • Abmeldebescheinigung wird bei schriftlicher oder online-Abmeldung nur auf Wunsch per Post gesendet
  • bei einer in Zukunft gerichteten Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühestens am Tag des tatsächlichen Auszuges

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Abmeldung ist frühestens eine Woche im Voraus möglich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen