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Bewohnerparkausweis Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Verlängerung kann 14 Tage vor Ablauf beantragt werden
  • auch abgelaufene Ausweise werden verlängert
    • Neuausstellungen gelten nur für Erstanträge
  • Informationen zu Bewohnerparkzonen siehe unter www.trier.de
  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Spezielle Hinweise für Trier

  • der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • schriftlich mittels Vordruck
  • Online
    • ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
      • diese können per Mail an bewohnerparken@trier.de oder über das Kontaktformular angefordert werden
    • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken

Wichtig

  • ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine schriftliche Bestätigung über das alleinige Nutzungsrecht vom Fahrzeughalter erforderlich

Gültigkeit

  • die Gültigkeitsdauer des neuen Parkausweises schließt unmittelbar an den Ablauf der Gültigkeit des alten an

Gebühren / Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Verwaltungsgebühr 30,70 Euro

Zahlungsart

  • bei schriftlicher Beantragung Rechnung
  • bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bisheriger Bewohnerparkausweis ist nicht vorzulegen
  • Meldebestätigung ist nicht erforderlich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 2 - 4 Wochentage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen