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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • werden nicht für private Zwecke vermietet 

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für Trier

mietberechtigt sind

  • Vereine
  • Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
  • Ämter und Einrichtungen der Verwaltung

nicht mietberechtigt sind

  • Privatpersonen
  • überregionale Antragsteller/Gewerbe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
  • Angaben zu:
    • Anlass
    • Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
    • Personenzahl
    • Equipment
    • Datum- und Zeitangabe
    • Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)

Rechtliche Grundlage

Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragungsfrist

  • bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Sport

Sichelstr. 8
54290 Trier

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen