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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Leistungsbeschreibung

Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Es fordert ein Zusammenwirken von Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betriebsärzten, Krankenkassen, Personalvertretungen und Betriebsräten sowie Arbeitsschutzbehörden. Dadurch sollen gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz sowie die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten nachhaltig gefördert werden. Mögliche Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können unter anderem sein:

  • flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Sabbaticals
  • Kurse für Rückenschule, Laufgruppen, ergonomische Schulungen
  • eine gesunde Kantinenverpflegung
  • ein betriebliches Eingliederungsmanagement

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Zentrales Pesonalamt - Personalentwicklung

Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: personalamt@trier.de