Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten.

Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt online
  • persönlich
    • durch den Eigentümer eines Grundstücks oder einen schriftlich Bevollmächtigten

digitalisierte Bauakten

  • soweit die Bauakten digitalisiert wurden, können diese zum download zur Verfügung gestellt werden
    • vorherige Abklärung erforderlich

Einsicht

  • kann nach telefonischer Terminvereinbarung auch im Fachamt erfolgen

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung für die Akteneinsicht wird empfohlen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail

Gebühren / Kosten

Für einen Informationszugang auf Antrag nach dem Landestransparenzgesetz gilt:

Spezielle Hinweise für Trier

  • Mind. 50,00 €
  • ggfs. zzgl. Kosten für Kopien und/oder Verwaltungsaufwand

Benötigte Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines

  • aktuellen Grundbuchauszugs,
  • eines Kaufvertrags,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Personalausweis

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel-, Bau und Umweltordnung - Bauaufsicht - BauBürgerBüro

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. VI
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen