Erlaubnis für Veranstaltungen auf Straßen beantragen
Leistungsbeschreibung
Erforderlich
-
wenn eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden soll
- z. B. Durchführung von St. Martinsumzug, Stadtlauf, Silvesterlauf, Radrennen, Autorennen, Karnevalsumzug, musikalische Festumzüge, Prozessionen, Volkswanderung
Beantragung
-
kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
- vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
- Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
- mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher
Bemerkungen
Gebühren / Kosten
- vom Einzelfall abhängig
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum
- Kostenübernahmeerklärung
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
Rechtliche Grundlage
- Straßenverkehrsordnung
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Tiefbauamt - StraßenverkehrsbehördeThyrsusstrasse 17-19
54292 Trier
Montag - Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Sondertermine außerhalb der Servicezeiten können telefonsich oder elektronisch vereinbart werden
Telefon: +49 651 718-0Telefon: 115
Fax: +49 651 718-2368
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