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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen

Leistungsbeschreibung

  • Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
  • Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Spezielle Hinweise für Trier

Betrifft die Beseitigung von Ungeziefer wie

  • Ratten
  • Mäuse
  • sonstige Nagetiere
  • Schaben
  • sonstige Schädlinge und Insekten

Auf privatem Grundstück

  • Beseitigung durch den Eigentümer selbst
  • oder durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfer durch den Eigentümer (siehe gelbe Seiten)
  • auch bei Mietshäuser, Mietwohnungen sowie sonstige gewerbliche Objekte
  • Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt

Bei Gastronomiebetrieben

  • Meldung bei der Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelkontrolle beim Ordnungsamt
  • diese informieren das Gesundheitsamt

Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen

  • Meldung beim Ordnungsamt

Auf einer öffentlichen Grünfläche

  • Meldung bei StadtRaum Trier - Grünflächen

In einem Kanal

  • Meldung an die Stadtwerke

Bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit

  • Meldung an das Gesundheitsamt

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – SGD Nord, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - SGD Süd, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klagemöglichkeiten.

Gebühren / Kosten

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Spezielle Hinweise für Trier

  • es fallen keine Gebühren an

Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • § 16 Infektionsschutzgesetz

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Zuständig

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Gesundheitsamt

Paulinstr. 60
54292 Trier

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Telefon: +49 651 715-0
Telefon: 115
Fax: +49 651 715-510
E-Mail: gesundheitsamt@trier-saarburg.de

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt

Karl-Benz-Str. 6
54292 Trier

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Grünflächen

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtwerke Trier

Ostallee 7-13
54290 Trier

Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de