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Reisepass Statusabfrage

Leistungsbeschreibung

Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • kann persönlich oder telefonisch erfragt werden

zusätzlicher Hinweis zur Abholung:

  • es findet keine schriftliche Aufforderung statt
    • beim normalen Reisepass erfolgt auf Wunsch des Kunden die Aufforderung zur Abholung per Mail
    • beim Express-Reisepass wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald dieser zur Abholung bereit liegt
      • die Abholung ist auch ohne Terminvereinbarung möglich
    • bei Abholung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Reisepass beantragt haben.

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Spezielle Hinweise für Trier

Abholung

  • ggfs. Personalausweis
  • ggfs. vorhandener Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass

bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person:

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis des Bevollmächtigten
  • ggfs. vorhandener Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass des Beantragenden

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen