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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständig

  • ist die Ausländerbehörde am Wohnort des Beantragenden

Beantragung

  • Terminabsprache empfehlenswert
  • keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich
  • das Erscheinen von Kindern ab 6 Jahre ist bei der Beantragung wegen der Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend
  • bei Kinder ab 10 Jahren ist eine im eAT zu speichernde Unterschrift erforderlich
  • bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antrag erforderlich

Gültigkeit des eAT

  • richtet sich nach der Passgültigkeit

  • richtet sich bei Familienangehörigen auch nach dem Aufenthaltsstatus der jeweiligen Bezugsperson

  • endet bei Kindern nach dem 6., 10. bzw. 16. Geburtstag

  • Kartennutzung maximal 10 Jahre auch bei unbefristeten Aufenthaltstiteln (abhängig von der Passgültigkeit)

  • grundsätzlich ist spätestens nach 10 Jahren ein neuer eAT zu beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

Gebühren / Kosten

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
    • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
  • Niederlassungserlaubnis:
    • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
    • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
    • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro
  • Gebühr: 100,00 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr

  • Gebühr: 110,00 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr

  • Gebühr: 96,00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten

  • Gebühr: 93,00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten

  • Gebühr: 147,00 EUR

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

  • Gebühr: 124,00 EUR

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • Gebühr: 113,00 EUR

    Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen

Spezielle Hinweise für Trier

Zahlungsart:

  • nur Barzahlung möglich
  • keine Kartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis bei Umzug/Zuzug: neue Anschrift anhand eines Aufklebers kann direkt bei der Ummeldung im Bürgeramt erfolgen)
  • gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • Einkommensnachweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • 2 Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • keine Angabe möglich

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

  • Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und Asyl

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen