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Besucherparkausweis

Leistungsbeschreibung

Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Spezielle Hinweise für Trier

Berechtigt

  • zum Parken innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen Kurzzeitparkplätzen
  • auf Sonderparkplätzen, die für Bewohner mit Parkausweis reserviert sind

Beantragung

  • erfolgt online
  • schriftlich
    • formlos oder per Vordruck
    • per Fax oder Mail
  •  telefonisch nicht möglich

Gültigkeit

  • wird für einen, zwei oder sechs Werktage ausgestellt
  • Hotelparkausweis: ein Kalendertag (gültig bis 12:00 Uhr am nachfolgenden Tag)

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • ein Kalendertag:         6,00 Euro
  • zwei Kalendertage:   12,00 Euro
  • sechs Kalendertage: 36,00 Euro
  • Hotelparkausweis:       8,00 Euro
  • bei schriftlicher und online Beantragung erfolgt die Zustellung per Post

Zahlungsart

  • als Vorauszahlung
  • bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Bearbeitung erfolgt nach Eingang am gleichen Tag

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen