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Kfz-Zulassung: Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halterwechsel

Leistungsbeschreibung

Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassungsumschreibung auf sich zu beantragen.

Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassung (Umschreibung) auf sich zu beantragen. Der Antrag ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen.

Spezielle Hinweise für Trier

Ummeldung

  • auch bei den Außenstellen möglich

Kennzeichen

  • das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden
  • ein neues Kennzeichen ist auf Wunsch möglich

Vordrucke

  • wie Vollmacht und Einzugsermächtigung
    • liegen im Fachamt vor
    • oder sind über das Internet abrufbar

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung (Umschreibung) eines Fahrzeugs ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Online-Zulassung siehe unter Online-Portal

Gebühren / Kosten

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

Bezahlung

  • nur am Kassenautomaten möglich
  • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

  • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
    • diese nicht älter als 3 Monate
    • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
  • zusätzlicher Hinweis zum Prüfberericht der letzten HU:
    • bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind (Bei Motorrädern 2 Jahre)
    • falls dieser nicht mehr vorhanden ist, Fahrzeugschein mit eingetragener TÜV-Laufzeit
  • alte amtliche Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung erforderlich oder gewünscht ist
  • Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis
    • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
    • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis bei Zulassung durch einen Dritten:
    • gut lesbare Kopie des Personalausweises sowie Kopie der EC-Karte bzw. Kontoauszug des Vollmachtgebers ist ausreichend
  • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung

Zusätzlich

Bei Zulassung auf Minderjährige

  • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
  • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil

Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
  • bei minderjährigen Behinderten
    • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
  • bei Betreuung
    • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
    • Vollmachtserklärung des Betreuers
    • Ausweis des Betreuers

Bei Zulassung auf Firmen

  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

  • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
  • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

Bei Zulassung auf Vereine

  • zusätzlicher HInweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend

Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

für Firmen / juristischen Personen am Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu Kraftfahrzeug ummelden

Kann ein Kfz auch auf 2 Halter angemeldet werden?

  • Nein, Anmeldung ist nur auf einen Halter möglich

Muss der Versicherungsnehmer mit dem Halter identisch sein?

  • Nein, Versicherungsnehmer kann auch ein andere Person sein
  • Rücksprache mit der Versicherung erforderlich

Ist die Abbuchung der Kfz-Steuer von einem ausländischen Konto möglich?

  • Ja, kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen