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23.03.2021

Zurück zum Termin-Shopping

Ein Bekleidungsgeschäft in der Simeonstraße weist Kundinnen und Kunden mit einem Aufsteller auf die geänderten Bedingungen beim Enkaufen hin.
Ein Bekleidungsgeschäft in der Simeonstraße weist Kundinnen und Kunden mit einem Aufsteller auf die geänderten Bedingungen beim Einkaufen hin.

Weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen auch in Trier wieder steigt, hat die Stadt – gemäß den Vorgaben des Landes – schärfere Schutzmaßnamen erlassen. Das Land lässt jedoch behutsame Öffnungen in der Außen- Gastro zu. Ein aktueller Überblick.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen lag letzten Donnerstag bei 58,3 und damit zum dritten Mal in Folge über 50. Gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und der Vereinbarung im „Bündnis für sicheres Öffnen" zwischen Kommunen, Landesregierung und Kammern mussten in Trier deshalb erneut schärfere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Die Stadtverwaltung hat eine Allgemeinverfügung nach den Vorgaben des Landes erlassen, die bis 28. März gilt. Die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Regelung:

  • Geschäfte mussten zum „Termin- Shopping" zurückkehren. Sie dürfen öffnen, wenn nach Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Die Zahl an Kunden, die gleichzeitig eingelassen werden dürfen, ist beschränkt: Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf zeitgleich einer Kundin oder einem Kunden Zutritt gewährt werden. Bei den Einzelterminen müssen medizinische oder FFP2-Masken getragen werden
  • Proben- und Auftritte von Breiten- und Laienkultur-Ensembles sind wieder untersagt
  • Sport ist im Freien mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Es gilt das Abstandsgebot. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien zulässig. Auch hier gilt das Abstandsgebot.

Weiter geöffnet sind mit den bisherigen Hygiene-und Abstandsregeln sowie Personenbeschränkungen:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränke- und Babyfachmärkte sowie Drogerien
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Angebot den zulässigen Einzelhändlern entspricht.
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser.
  • Tankstellen, sowie weitere Einrichtungen.
  • Auch Friseure, Nagelstudios und Kosmetiksalons sind vorerst geöffnet.

Mit der am Wochenende veröffentlichten 18. Corona-Bekämpfungsverordnung schafft das Land die Möglichkeit, dass seit Montag Außengastronomie wieder zugelassen ist, wenn die Inzidenz in einer Kommune nicht die 100 überschreitet. In Trier lag sie in den letzten Tagen bei rund 60 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die Eröffnung der Außen-Gastro wäre also derzeit theoretisch möglich, jedoch nur unter Einhaltung einer Reihe von Voraussetzungen:

  • Gastronomie-Betriebe müssen ein Hygienekonzept umsetzen, das unter anderem Mindestabstände von 1,50 Meter zwischen den Tischen vorsieht sowie im Wartebereich zwischen den Gästen. Ein Thekenbetrieb ist verboten.
  • Um den Zutritt zu steuern, müssen jeweils Termine im Voraus gebucht werden.
  • Es gilt eine Maskenpflicht – außer für Gäste, wenn sie am Tisch Platz genommen haben.
  • Die Kontakte müssen erfasst werden.
 
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