Sprungmarken
02.07.2013

Zahl der Prostituierten in Trier unbekannt

Die Zahl der Prostituierten in Trier ist nicht bekannt. Dies hat Ordnungsdezernent Thomas Egger in Beantwortung einer Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Grüne den Mitgliedern des Dezernatsausschusses III mitgeteilt. Die Tätigkeit als Prostituierte sei im gewerberechtlichen Sinne nicht anmeldepflichtig. Lediglich die gewerbliche Zimmervermietung müsse beim Ordnungsamt angegeben werden.

In der Stadt gibt es elf gewerblich gemeldete Zimmervermietungen. Über Privatwohnungen, die zum Zweck der Prostitution genutzt würden, gebe es keine Erkenntnisse. Auch müssten Menschen, die eine gewerbliche Zimmervermietung betreiben, keine besonderen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, teilte Egger den Grünen auf ihre Frage mit, welche gewerbe-, gesundheits- und steuerrechtlichen Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, um einen Gewerbebetrieb betreiben zu dürfen, in dem Menschen der Prostitution nachgehen. Das könne nur dann versagt werden, wenn grundsätzlich eine „gewerberechtliche Unzuverlässigkeit“ vorliege. In den Jahren 2008 bis 2013 habe es beim städtischen Ordnungsamt „keine Gewerbeuntersagungsverfahren“ gegen Betreiber gewerblicher Zimmervermietungen gegeben.

Schließlich erkundigten sich die Grünen nach dem Steuerrücklauf von Prostituierten und Bordellbetreibern. Egger teilte mit, der Stadt sei nicht bekannt, wie viele Gewerbesteuermessbescheide das Finanzamt hinsichtlich der Steuerpflicht von Bordellbetreibern erlassen habe. Auch gehe hieraus die genaue Branchenbezeichnung nicht hervor. Allenfalls könnten sich aus den dazugehörigen Verwaltungsvorgängen zuweilen Rückschlüsse auf die entsprechenden Betriebe ziehen lassen. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn von einer „gewerblichen Zimmervermietung“ oder „sonstigen Dienstleistungen“ die Rede sei.

In den zwölf bekannten Gewerbesteuerfällen seien von 2008 bis 2013 insgesamt gut 293.000 Euro festgesetzt worden, wovon bislang rund 145.000 Euro nicht realisiert werden konnten. „Diese Forderungen sind zur Zeit niedergeschlagen und werden in jährlichen Abständen hinsichtlich einer Realisierung überprüft“, heißt es in der Beantwortung des Dezernenten an die Grünen.

Die Prostituierten selbst gingen keinem Gewerbe nach und seien daher auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer seit Oktober 2012 bezifferte Egger auf rund 52.500 Euro, wovon bislang noch gut 4000 Euro ausstünden. Die Forderungen befänden sich derzeit im Vollstreckungs- beziehungsweise Widerspruchsverfahren.