Seit 2016 ist der Handel (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Der A.R.T. als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet zusätzlich die Möglichkeit, Elektroaltgeräte kostenlos anzuliefern. Das Gesetz verpflichtet aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie müssen Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abgeben und dürfen sie nicht im Restmüll entsorgen.
Die an den Sammelstellen abgegebenen Elektroaltgeräte werden zunächst sortiert. So werden beispielsweise große Altgeräte von kleinen getrennt sowie batteriehaltige Geräte gesondert gesammelt, damit die Altgeräte sowie mögliche enthaltene Batterien nicht beschädigt werden.
Im Laufe des Recyclingprozesses entstehen aus den Elektroaltgeräten viele verschiedene Materialarten, sogenannte Fraktionen. Die Metallfraktionen – beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Messing – werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Leiterplatten und Stecker mit vergoldeten Kontakten gehen in der Regel in bestimmte Kupferhütten, die auch auf die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen spezialisiert sind. Die Kunststofffraktionen werden zum Teil energetisch aber auch stofflich verwertet.
Ein Blick auf das Handy macht deutlich, warum es sich lohnt, alte Geräte für die Rückgewinnung von Metallen zu sammeln: So sind zum Beispiel in einer Tonne Handys etwa 250 Gramm Gold enthalten – zum Vergleich: Eine Tonne Golderz enthält etwa fünf Gramm Gold. Da die Primärgewinnung von Gold und anderen ressourcenrelevanten Metallen häufig mit sehr hohen Umweltbelastungen verbunden ist, ist es sinnvoll, diese Rohstoffe konsequent zu recyceln.
Der A.R.T. bietet die kostenlose Annahme von Elektroaltgeräten etwa im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf an. In Trier gibt es zusätzlich die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr, Elektroaltgeräte abholen zu lassen (maximal drei Großgeräte – davon dürfen maximal zwei Kühlgeräte sein). Die Terminvereinbarung ist über das Service-Telefon (0651/9491414) oder online auf www.art-trier.de/terminbuchung möglich.
Bis auf wenige Ausnahmen gehören alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einem Akku oder einer Batterie – benötigen, zum Elektroschrott, wenn sie ausgedient haben. Auch Schuhe mit LED-Beleuchtung oder die Couch mit elektrisch verstellbarer Rückenlehne gehören dazu.