Sprungmarken
09.04.2019

Wird Max gestehen oder nicht?

Trickfilmfigur Max muss sich entscheiden
Der Zuschauer bestimmt, wie sich Max entscheidet. Zielgruppe des Erklärvideos zum Jugendstrafverfahren sind insbesondere die jugendlichen Tatverdächtigen und deren Eltern. Videostill: Viktoria Neu

Bei einer Mutprobe mit seinen Kumpels klaut der 15-jährige Max Zigaretten im Supermarkt. Dieser fiktive – aber durchaus realistische – Fall steht im Mittepunkt eines Erklärvideos zum Jugendstrafverfahren, das vergangene Woche im Haus des Jugendrechts vorgestellt wurde. Das Besondere daran: Es ist interaktiv. Das heißt, der Zuschauer trifft Entscheidungen für Max: Klaut er ein oder mehrere Päckchen Zigaretten? Gibt er bei der Befragung durch die Polizei den Diebstahl zu oder schweigt er? Zeigt sich Max im Gespräch einsichtig oder uneinsichtig? Je nachdem wie sich Max entscheidet, nimmt das Video einen anderen Verlauf.

Polizist Christoph Schuh, Leiter des Gemeinsamen Sachgebiets Jugend im Haus des Jugendrechts, erläutert im Pressegespräch, dass bei einem Jugendstrafverfahren viele Unklarheiten aufkommen können, sowohl beim Täter und seinen Eltern als auch bei der Schule und sogar beim Geschädigten. Schuh ist sich sicher: „Das Video kann viele Ängste nehmen." Erstellt hat es Viktoria Neu, Intermedia Design-Studentin an der Hochschule. Als ihr Dozent im Kurs von der Anfrage der Staatsanwaltschaft erzählte, habe sie sich direkt für das Projekt interessiert, sagt sie. Vier Semester lang hat Neu an dem Projekt gearbeitet, besuchte Gerichtsverhandlungen und war bei Verhören dabei. Die Trierer Staatsanwaltschaft um deren Leiter Peter Fritzen und Dr. Wolfgang Bohnen standen ihr bei juristischen Fragen zur Seite. Fritzen und Bohnen sind von dem Video begeistert: „Wir Juristen hätten es niemals mit so wenig Worten auf den Punkt bringen können", sagt Fritzen augenzwinkernd.

Im Haus des Jugendrechts, das in Trier-West in der Gneisenaustraße seinen Sitz hat, liefen im vergangenen Jahr knapp 2200 Verfahren auf. Der große Vorteil: Im Haus arbeiten verschiedene Behörden unter einem Dach: Polizei, Staatsanwaltschaft und die Jugendhilfe, beispielsweise die Jugendgerichtshilfe der Stadt Trier. Die Wege sind also kurz, die Mitarbeiter kennen sich und es gibt einen regen Austausch. Der Vorteil liegt laut Staatsanwalt Fritzen in kürzeren Strafverfahren und einer zielsicheren Auswahl der Sanktionen. Gerade bei Jugendstrafverfahren sei dies wichtig, stehe hier doch der Erziehungsgedanke im Vordergrund, so Fritzen. gut