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25.02.2020

Wer Müll trennt, zahlt weniger

Im zweiten Teil der Serie des A.R.T. steht die neue Gebührensatzung im Mittelpunkt, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Einige Bürger sehen darin vor allem eine Mehrbelastung, für viele ergeben sich jedoch auch Vorteile.

Richtig ist: Wer seine Müllentsorgung wie gewohnt weiterführt, für den wird es teurer. Aber – und das ist ganz wesentlich – zum ersten Mal hat jetzt jeder Haushalt die Möglichkeit, die Kosten seiner Müllentsorgung zu beeinflussen: Wer weniger Abfall produziert und diesen sorgfältig trennt, kann damit seine Mülltonne vor häufigen Leerungen bewahren und kommt dadurch in den Genuss niedrigerer Gebühren. Nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Grund ist die neue verursachergerechte Gebührenstruktur, die einen bewussten Umgang mit den eigenen Abfällen belohnt – sprich die bewusste Trennung und wo immer möglich die Reduzierung der Restmüllmenge. Kurz: Wer weniger Abfall hat, zahlt auch weniger.

Doch was ist, wenn man die Abfallmengen gar nicht – oder nur unwesentlich – selbst beeinflussen kann? Dies gilt einerseits für pflegende Haushalte und Familien mit Wickelkindern und andererseits für Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Da der A.R.T. keine Personengruppe begünstigen darf, hat der Landkreis Vulkaneifel für Haushalte mit erhöhtem Abfallaufkommen aufgrund von Pflege die kostenlose Ausgabe von Abfallsäcken durch die Kreisverwaltung beibehalten. In Trier wird darüber in einer der nächsten Stadtratssitzungen diskutiert.

Auch Menschen in Mehrfamilienhäusern können laut A.R.T. durch Abfallvermeidung zum Schutz der Umwelt und zur Schonung der Ressourcen beitragen. Der Verband empfiehlt, die Einsparmöglichkeiten durch seltenere Leerungen zu nutzen um so gemeinsam von den geringeren Kosten zu profitieren. In Absprache mit dem Eigentümer seien auch individuelle Restabfallbehälter pro Wohnung eine Option.

Eine zentrale Möglichkeit, um Restmüllmengen zu verringern ist die bereits eingeführte Biotüte zur Entsorgung von Speise- und Küchenabfällen. Brot- und Fleischreste, Obst und Gemüseschalen, aber auch Kaffeesatz und Teeblätter zählen zu den Abfällen, die in der Biotüte gesammelt werden, um dann in den Containern entsorgt zu werden. Um das Biogut sammeln und transportieren zu können, stellt der A.R.T. Biotüten und Sammeleimer kostenlos zur Verfügung. Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Richtlinien, da Nahrungs- und Küchenabfälle getrennt erfasst werden müssen.

A.R.T. darf keine Verluste machen

Laut A.R.T. ist die Systemumstellung nicht der Grund für die Gebührenanpassung. Vielmehr komme das neue System den gesetzlichen Anforderungen nach, Anreize zur Abfallvermeidung und Mülltrennung zu schaffen. Der Zweckverband darf als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger weder Gewinne noch Verluste machen.

Diese Gefahr bestand aber, denn mit den bisherigen Gebühreneinnahmen ist nach Angaben des A.R.T. ein verlustfreies Arbeiten nicht mehr möglich. Während die Entsorgungspreise insbesondere für Restmüll in den letzten Jahren um mehr als 125 Prozent gestiegen sind, befinden sich die Erlöse für den Verkauf etwa von Altpapier in einem konstanten Abwärtstrend. Auch das sind wesentliche Gründe für die Erhöhung der Gebühren.