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18.05.2021

Wer erhält den Zuschlag?

Der Kulturgraben-Verein mit Vorstandsmitglied Sascha Timplan (l.) , hier bei einer Demo neben dem Rathaus am 28. April, würde bestimmte Exhaus-Angebote gerne weiterführen.
Der Kulturgraben-Verein mit Vorstandsmitglied Sascha Timplan (l.) , hier bei einer Demo neben dem Rathaus am 28. April, würde bestimmte Exhaus-Angebote gerne weiterführen.
Nach der Insolvenz des Exhaus-Vereins können sich nun andere Träger um die Gelder bewerben, um etwa Jugendkulturarbeit und Streetwork anzubieten. Der Stadtrat hat den Weg für das Verfahren hierzu freigegeben. Dabei wurde auch ein ganz neu gegründeter Verein berücksichtigt.

Für viele Triererinnen und Trierer war die Nachricht aus dem vergangenen September ein Schock: Der Exhaus- Verein, der in Trier-Nord jahrzehntelang eine Anlaufstelle für Jugendliche bot, einen Hort betrieb, zahlreiche Konzerte veranstaltete und sich durch vieles mehr auszeichnete, war in eine dramatische finanzielle Schieflage geraten und meldete Insolvenz an. Kurz darauf wurde er aufgelöst. Damit die Angebote weitergeführt werden können, hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die das Verfahren beschreibt, wie die Gelder an interessierte Träger vergeben werden.

Der Stadtrat stimmte der Vorlage schließlich mit 43 Ja-Stimmen bei sieben Enthaltungen einstimmig zu. Sie sieht vor, dass sich Träger in einem Interessenbekundungsverfahren für bestimmte Angebote, wie etwa die stadtteilorientierte Jugendarbeit in Trier-Nord oder die Jugendkulturarbeit am Schießgraben in der Innenstadt, bewerben können. Für den Hort des Exhauses sowie das Fanprojekt gibt es mit dem Palais e. V. und dem Internationalen Bund (IB) Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste bereits neue Träger.

Um die Mittel, die 2021 gut 160.000 und 2022 rund 380.000 Euro betragen, zu erhalten, müssen interessierte Träger eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie die fachlichen Voraussetzungen nachweisen und auf dem Gebiet, für das sie sich bewerben, leistungsfähig sein.

Wichtig ist zudem, dass sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind – hierfür muss der Träger unter anderem mindestens drei Jahre in der Jugendhilfe tätig gewesen sein. An dieser Stelle sieht die Vorlage jedoch eine zentrale Ausnahme vor: So kann bei Beantragung mit einem besonders geeigneten Konzept durch einen nicht anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung in Frage kommen.

Hintergrund dieser Regelung ist der neu gegründete Verein Kulturgraben, der sich für den Erhalt der Jugend- und Kulturarbeit in Trier einsetzt. Er sieht sich selbst als „ideeller Nachfolger" des Exhaus-Trägervereins und hat bereits ein Programm erarbeitet. Mit der Regelung wird ihm – neben anerkannten Trägern der Jugendhilfe – auch die Chance gegeben, sich um die Angebote zu bewerben. Die Verwaltung hatte die Vorlage nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24. März überarbeitet und diesen Passus auf genommen.

Stimmen der Fraktionen

Die Fraktionen im Stadtrat signalisierten überwiegend Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung und den weiteren Prozess. Wolf Buchmann (Grüne) begrüßte, dass dem Kulturgraben-Verein die Chance geboten werde, eine projektbezogene Förderung zu erhalten. „Die Aufgabe von Rat und Verwaltung ist es, Türen aufzumachen. Der Verein kann jetzt hindurchgehen." Es könne nicht sein, dass lediglich anerkannte Träger den Zuschlag erhielten, auch neu gegründeten müsse der Zugang ermöglicht werden, so Buchmann. Auch Norbert Freischmidt (CDU) begrüßt die Berücksichtigung noch nicht anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er habe großes Vertrauen in die Verwaltung, die Ausschreibung ergebnisoffen voranzutreiben, sagte er.

Julia Bengart (SPD) sagte, das Interessenbekundungsverfahren habe sich bewährt und genieße eine sehr hohe Akzeptanz bei den Trägern. Sie bekräftigte, ein geordnetes Verfahren auf Basis des Gleichheitsgrundsatzes sei unumgänglich. Würde einfach ein Träger ausgewählt, könnten andere dagegen klagen, machte sie deutlich.

Theresia Görgen (Linke) hingegen bedauerte, dass das Leistungsspektrum des Exhauses aufgeteilt werde. „Wir Linke wollen die Gesamtheit erhalten. Es ist schade, dass die Einzelteile auf dem Markt angeboten werden und dass es keinen Wettbewerb für ein ganzheitliches Konzept gibt", sagte sie. Auch sie begrüßte die Option einer Projektförderung für den Kulturgraben-Verein.

Tobias Schneider (FDP) erinnerte daran, es müsse am Ende das beste Angebot für die Jugendlichen rauskommen. Er verdeutlichte, es dürfe keine Vorfestlegung auf einen bestimmen Träger geben. Es sei gut, dass der Kulturgraben-Verein sich projektbezogen einbringen könne. Bestehende Träger dürften aber nicht außen vorgelassen werden.

Bürgermeisterin Elvira Garbes betonte, dass sich die Stadt bei der Auswahl der Träger selbstverständlich an das Neutralitätsgebot halte. Dem Kulturgraben-Verein habe man mit der Möglichkeit der Projektförderung eine „Brücke gebaut", so Garbes.

Björn Gutheil