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14.09.2021

Was jetzt in Schulen gilt

Ein Grundschüler schreibt im Unterricht mit, dabei trägt er eine Maske.
Die neue Verordnung sieht verschiedene Regeln für das Tragen von Masken je nach aktueller Warnstufe vor. Es gibt aber auch Ausnahmen. Foto: Adobe Stock
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erläuterte bei einer Pressekonferenz die Auswirkungen der neuen Warnstufen auf den schulischen Alltag: In allen Schulen gelte in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2, besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. In der Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.

Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

Tritt eine Infektion mit dem Virus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen stattdessen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich einen Selbsttest machen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anordnen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR-Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. „Es ist gut, dass – analog zu den Kindertagesstätten – ein Verfahren gewählt wurde, das den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung bestmöglich vereinbart“, so die Bildungsministerin.

Appell des Gesundheitsministers

Laut Hubig werden aktuell landesweit rund 520.000 Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet. Die Hygienekonzepte würden von den Schulen konsequent umgesetzt, was die begleitende Studie des rheinland- pfälzischen Landesuntersuchungsamts und der Universität Heidelberg belege. Das Land habe insgesamt ein Fördervolumen von 18 Millionen Euro für Projekte zur Raumlufthygiene zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsminister Clemens Hoch appellierte: „Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher fünf Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen.“